Infos zur iPad-Ausleihe

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I.    Nutzungsvereinbarung für Endgeräte von Schülerinnen und Schülern

 

Das mobile Endgerät wird der Schülerin oder dem Schüler (im folgenden Entleiher/in genannt) im Rahmen der Umsetzung der städtischen Digitalstrategie für die allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung gestellt.

 

Im Falle der Minderjährigkeit des Entleihers/ der Entleiherin wird das mobile Endgerät auf den Namen der/ des Erziehungsberechtigten zur Verfügung gestellt. Daher sollte die Nutzungsvereinbarung mit den Erziehungsberechtigten genau gelesen werden. Bei Unklarheiten sprechen Sie mit der in der Schule verantwortlichen Person.

 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Die Nutzungsvereinbarung gilt für die Nutzung der von der Stadt Bielefeld gestellten mobilen Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler.

 

Die Nutzungsvereinbarung wird geschlossen zwischen der Stadt Bielefeld (vertreten durch die Schule: Grundschule Heeperholz, Wedepohlstraße 1 33719 Bielefeld) (im folgenden „Verleiher“ genannt) und der Schülerin / dem Schüler bzw. im Falle eines minderjährigen Kindes die Erziehungsberechtigten des Kindes.

 

Die Daten des Verleihers sind der jeweiligen Ausgabe- und Rückgabequittung zu entnehmen.

 

Der Verleiher und der/die Entleiher/in können die Nutzungsvereinbarung jederzeit mit sofortiger Wirkung beenden. Dazu ist eine entsprechende Mitteilung in Textform erforderlich.

 

 

§ 2 Ausstattung (Leihgabe)

 

Die Stadt Bielefeld stellt jeweils die folgende Ausstattung (im Folgenden „mobiles Endgerät“ genannt) unentgeltlich zur Verfügung: Endgerät: Apple iPad

 

USB-Netzteil mit Ladekabel

ApplePencil (1. Generation)

Schutzhülle mit Tastatur

 

Die Seriennummern und Inventarnummern des mobilen sind der jeweiligen Ausgabe- und Rückgabequittung zu entnehmen.

 

§ 3 Leihdauer

 

Die Ausleihe beginnt mit der Ausgabe des mobilen Endgeräts und endet

 

fünf Schultage vor dem Ende des 4.Schuljahres.

 

Verlässt die Schülerin oder der Schüler vor dem Ende der Ausleihe die oben genannte Schule, so endet die Zeit der Leihgabe mit Ablauf des letzten Tages der Schülerin oder des Schülers an dieser Schule.

 

Der/die Entleiher/in hat das mobile Endgerät mit Zubehör unverzüglich nach Ablauf der Leihdauer in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt an die von der Schulleitung beauftragte Person, der Klassenleitung.

 

 

§ 4 Zweckbestimmung der Nutzung

der mobilen Endgeräte

 

·         Das mobile Endgerät wird dem/der Entleiher/in ausschließlich für schulische Zwecke zur Verfügung gestellt.

 

·         Für die Einhaltung der Zweckbestimmung der Nutzung ist die/der Erziehungsberechtigte bzw. sind die Erziehungsberechtigten zuständig.

 

 

§ 5 Ansprüche, Schäden und Haftung

 

·         Das mobile Endgerät bleibt auch während des Verleihes Eigentum des o. g. Verleihers.

 

·         Das mobile Endgerät ist pfleglich zu behandeln. Der/die Entleiher/in hat die Betriebsbereitschaft (Aufladen des Akkus und Aktualisierung der Betriebssystem-Version nach Mitteilung) sicherzustellen.

 

·         Der Verlust oder die Beschädigung des mobilen Endgerätes ist der schulischen Ansprechperson der Klassenleitung unmittelbar anzuzeigen. Das mobile Endgerät ist innerhalb von fünf Werktagen nach der Mangelanzeige an die Schulleitung der o. g. Schule oder eine von ihr beauftragte Person zurückzugeben.

 

·         Gehen der Verlust (auch durch Einbruchdiebstahl) bzw. die Beschädigung auf eine dritte Person zurück, die nicht Entleiher/in ist, so hat in Rücksprache mit der Schulleitung eine Anzeige bei der Polizei zu erfolgen.

 

·         Kosten für die Beseitigung von Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den/die Entleiher/in entstanden sind, werden dem/der Entleiher/in in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Ersatz bzw. Reparatur besteht nicht.

 

·         Im Falle von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verlust des mobilen Endgeräts werden die Kosten ebenfalls dem/der Entleiher/in in Rechnung gestellt.

 

Bei nicht wirtschaftlich zu reparierenden oder irreparablen Schäden ist der Wiederbeschaffungswert des mobilen Endgeräts zum Zeitpunkt der Schadensentstehung von dem/der Entleiher/in zu ersetzen. Das mobile Endgerät hat einen Wiederbeschaffungswert von aktuell 544,79 Euro.

 

·         Das mobile Endgerät ist nicht über den Verleiher versichert.

 

 

§ 6 Nutzung der Geräte

 

I. Beachtung geltender Rechtsvorschriften [Verhaltenspflichten]

 

·         Der/Die Entleiher/in ist für den sicheren und rechtmäßigen Einsatz des zur Verfügung gestellten mobilen Endgerätes verantwortlich, soweit er hierauf Einfluss nehmen kann.

 

·         Der/Die Entleiher/in verpflichtet sich, sich an die geltenden Rechtsvorschriften – auch innerschulischer Art – zu halten. Dazu gehören Urheber-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Strafrecht sowie die Schulordnung.

 

·         Unabhängig von der gesetzlichen Zulässigkeit ist es bei der Nutzung des mobilen Endgeräts nicht gestattet, verfassungsfeindliche, rassistische, gewaltverherrlichende oder nicht jugendfreie Inhalte willentlich oder wissentlich abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten.

 

·         Der/Die Entleiher/in verpflichtet sich, zu jeder Zeit Auskunft über den Verbleib des mobilen Endgeräts geben zu können und dieses der Schule jederzeit vorzuführen.

 

·         Besteht der Verdacht, dass das geliehene mobile Endgerät oder ein Computerprogramm/App von Schadsoftware befallen ist, muss dies unverzüglich der Schule / dem Schulträger gemeldet werden. Das mobile Endgerät darf im Falle des Verdachts auf Schadsoftwarebefall nicht genutzt werden, bis die Schule die Nutzung wieder freigibt.

 

   II. Beachtung von Sicherheitsmaßnahmen

 

(1) Zugriff auf das mobile Endgerät

 

·         Das mobile Endgerät darf nicht - auch nicht kurzfristig - an Dritte weitergegeben werden. Ausnahme: Eine kurzfristige Weitergabe an andere Schülerinnen und Schüler oder an Lehrkräfte ist erlaubt, soweit hierfür eine schulische Notwendigkeit besteht.

 

·         Im öffentlichen Raum darf das mobile Endgerät in keinem Fall unbeaufsichtigt sein.

 

·         Das mobile Endgerät ist in der ausgehändigten Schutzhülle in zugeklapptem Zustand aufzubewahren und darf aus dieser nicht entfernt werden, da sie das Gerät schützt und kleinere Stöße und Stürze abfängt.

 

·         Die zum Zeitpunkt der Ausleihe auf dem mobilen Endgerät angebrachten Aufkleber dürfen nicht entfernt werden.

 

(2) Zugang zur Software des mobilen Endgeräts

 

·         Die Passwörter sind getrennt vom mobilen Endgerät unter Verschluss aufzubewahren.

 

·         Sollte der Verdacht bestehen, dass ein Passwort Dritten bekannt geworden sein könnte, muss es sofort geändert werden.

 

·         Das Passwort muss folgende Sicherheitsmerkmale enthalten: 4- stelliger Zahlencode.

 

(3) Grundkonfiguration zur Gerätesicherheit

 

·         Im Übergabezustand ist das mobile Endgerät mit technischen Maßnahmen zur Absicherung gegen Fremdzugriffe und Schadsoftware vorkonfiguriert, indem der Schulträger Richtlinien erstellt hat, die eine Veränderung auf dem mobilen Endgerät selbst verhindern.

 

·         Der Verleiher hat zur Filterung bestimmter illegaler, verfassungsfeindlicher, rassistischer, gewaltverherrlichender oder pornografischer Internetinhalte einen Content-Filter eingesetzt. Mittels dieses Content-Filters werden die Inhalte von Webseiten während des Browserbetriebs hinsichtlich einzelner Wörter, Phrasen, Bilder oder Links, die auf einen entsprechenden Inhalt hindeuten, automatisiert gefiltert und ggf. der Zugriff auf die Inhalte über das mobile Endgerät blockiert.

 

·         Die durch die Systemadministration getroffenen Sicherheitsvorkehrungen dürfen nicht verändert oder umgangen werden.

 

·         Damit automatische Updates auf das mobile Endgerät heruntergeladen und eingespielt werden können, muss der/die Entleiher/in das mobile Endgerät regelmäßig mit dem Internet verbinden, sodass sich das Gerät maximal eine Hauptversion im Rückstand befindet. Anfragen des Betriebssystems oder der installierten Software zur Installation von Updates müssen bestätigt werden.

 

·         Die Verbindung zum Internet sollte nur über vertrauenswürdige Netzwerke erfolgen, z. B. über das Netzwerk der Schule, das eigene WLAN zuhause oder einen Hotspot des eigenen Mobiltelefons. Bestehen Zweifel über die Sicherheit der zur Verfügung stehenden Netzwerke (z. B. im Café), sollte das mobile Endgerät nicht genutzt werden.

 

·         Im Unterricht muss der/die Entleiher/in alle Benachrichtigungen deaktivieren, um Störungen zu vermeiden.

 

(4) Datensicherheit

 

·         Der Verleiher übernimmt keine Verantwortung für den Datenverlust, insbesondere auch nicht aufgrund von Gerätedefekten oder unsachgemäßer Handhabung.

 

   III. Technische Unterstützung

 

·         Die technische Unterstützung durch den Schulträger / die Schule umfasst:

 

o   Die Grundkonfiguration des mobilen Endgeräts,

 

o   eine Einweisung in die Grundkonfiguration des mobilen Endgeräts und deren Nutzung durch die Schule.

 

·         Der Verleiher behält sich vor, die auf dem zur Verfügung gestellten mobilen Endgerät gespeicherten Daten jederzeit durch technische Maßnahmen (z. B. Virenscanner) zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit und zum Schutz der IT-Systeme automatisiert zu analysieren.

 

·         Der Verleiher behält sich vor, jederzeit zentral gesteuerte Updates der auf dem mobilen Endgerät vorhandenen Software vorzunehmen, etwa um sicherheitsrelevante Lücken zu schließen.

 

·         Das mobile Endgerät wird zentral mit Hilfe einer Software über eine Mobilgeräteverwaltung administriert. Mit Hilfe der Mobilgeräteverwaltung überwacht und verwaltet die Schule das mobile Endgerät. Der Verleiher behält sich vor, das mobile Endgerät über die Mobilgeräteverwaltung wie folgt zu administrieren:

 

o   Entsperrcode zurücksetzen

 

o   Gerät sperren

 

o   Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen

 

o   Übertragung von Nachrichten auf das Gerät

 

o   Ortung des Geräts mittels WLAN im Falle des Geräteverlusts durch den Entleiher/in

 

o   Installation von Apps

 

o   Anstoßen von Updates

 

·         Der Verleiher darf Konformitätsregeln [Profile] erstellen, um so erforderliche Update- oder Datensicherungsbedarfe oder Verstöße durch den Entleiher/in etwa in Bezug auf das nichtautorisierte Entfernen bestehender Nutzungsbeschränkungen festzustellen.

 

·         Voraussetzung für die Einrichtung des mobilen Endgerätes und die Mobilgeräteverwaltung durch den Schulträger oder die Schule ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Entleihers/ der Entleigherin. Diese/r muss seine/ihre Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 7 Datenschutz-Grundverordnung geben. Bei Schülerinnen und Schülern unter 16 Jahren ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich und erfolgt mit gesonderter Erklärung, die dieser Nutzungsvereinbarung beigefügt wird. Die Einwilligungserklärung trägt insbesondere den Transparenz- und Informationspflichten nach Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung Rechnung.

 

  IV. Regeln für die Rückgabe

 

·         Bei der Rückgabe werden seitens der Schule alle persönlichen Daten von dem mobilen Endgerät entfernt (z. B. Fotos, Unterrichtsmitschriften,…).

 

·         Das Gerät wird seitens der Schule auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt.

 

·         WICHTIG! Der Akku des Gerätes sollte bei der Rückgabe zu mindestens 90 Prozent geladen sein.

 

 

 

  II. Sonstige Regelungen für Schülerinnen und Schüler zum Umgang mit iPads an städtischen Schulen in Bielefeld

 

Worum geht es?

 

Die Stadt Bielefeld stellt Schülerinnen und Schülern für den Unterricht in der Schule sowie das Lernen zu Hause digitale Endgeräte (iPads) zur Verfügung. Die nachfolgenden Regelungen bieten einen verbindlichen Rahmen für einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Geräten.

 

Mit der Nutzung eines digitalen Endgeräts verpflichten Sie sich im Namen Ihres Kindes und im Rahmen Ihrer Einwirkungsmöglichkeiten, diese Regelungen einzuhalten!

 

1.     Welche Regeln sind verbindlich einzuhalten?

 

·         Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass sich Ihr Kind bei Nutzung des Gerätes an das geltende Recht hält. Es dürfen keine unrechtmäßigen Handlungen vorgenommen werden.

 

·         Es ist verboten, die Rechte anderer zu verletzen. Sie sind verpflichtet, die Regeln des Urheberrechts einzuhalten. Fremde Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Lieder, Audio und andere Materialien) dürfen nicht ohne Genehmigung der Urheber gespeichert werden. Dazu gehören auch eingescannte oder abfotografierte Texte und Bilder.

 

·         Es ist verboten, unangemessene, nicht jugendfreie oder ggf. strafrechtliche Inhalte (z.B. Nacktdarstellungen, anstößige Sprache, Gewaltdarstellungen oder Darstellung krimineller Handlungen) zu veröffentlichen oder über die zur Verfügung gestellten Dienste zu teilen. Hierunter fällt auch die Verbreitung und Versendung belästigender, beleidigender oder bedrohende Inhalte

 

·         Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Ihr Kind Handlungen unterlässt, durch die andere Personen ausgenutzt werden, ihnen Schaden zufügt oder angedroht wird.

 

·         Falls die Schule Ihres Kindes die Nutzung der E-Mail-Funktion erlaubt, darf Ihr Kind keine Massen-Nachrichten (Spam) und / oder andere Formen unzulässiger Werbung versenden.

 

·         Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Ihr Kind Handlungen unterlässt, die betrügerisch, falsch oder irreführend sind (z. B. sich als jemand anderes ausgeben oder versuchen, die Dienste zu manipulieren).

 

·         Es ist nicht erlaubt, wissentlich Beschränkungen des Zugriffs auf bzw. der Verfügbarkeit der Programme und Apps zu umgehen.

 

·         Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Ihr Kind Handlungen unterlässt, die Ihrem Kind oder anderen Schaden zufügen (z. B. das Übertragen von Viren, das Belästigen anderer, das Posten terroristischer Inhalte, Hassreden oder Aufrufe zur Gewalt gegen andere).

 

·         Das Recht auf die eigene Privatsphäre von anderen ist zu wahren.

 

·         Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Ihr Kind niemandem bei einem Verstoß gegen diese Regeln hilft.

 

2.      Was passiert, wenn Ihr Kind sich nicht an die Regeln hält?

 

Bei Regelverstößen kann die Schulleitung das Gerät unverzüglich einziehen. Besteht der Verdacht auf das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verstoßes, ist die Stadt Bielefeld verpflichtet, diesem Verdacht nachzugehen.

 

3.      Wie ist es mit dem Schutz und der Sicherheit der (personenbezogenen) Daten meines Kindes?

 

·         Je weniger persönliche Daten Ihr Kind herausgibt und je verantwortungsvoller Ihr Kind handelt, desto besser kann Ihr Kind zum Schutz und zur Sicherheit der personenbezogenen Daten beitragen.

 

·         Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Ihr Kind auch das Recht anderer Personen an der Schule auf deren informationelle Selbstbestimmung respektiert.

 

·         Personenbezogene Daten (z.B. Lebensläufe, Klassenfotos, Filme, etc.) gehören grundsätzlich nicht in eine Cloud, weder die eigenen Daten noch die von anderen.

 

·         Im Rahmen des Unterrichts kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten entstehen. Bei den personenbezogenen Daten Ihres Kindes und bei denen von anderen haben Sie sicherzustellen, dass Sicherheit und Schutz dieser Daten nicht durch leichtsinniges, fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln gefährdet werden. Daher sind solche Daten nur auf dem Gerät abzuspeichern.

 

·         Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Lehrkraft Ihres Kindes oder an den Datenschutzbeauftragten oder die Datenschutzbeauftragte der Schule.

 

4.      Was müssen Sie bzw. Ihr Kind beim Passwort beachten?

 

·         Das Passwort für das Endgerät muss sicher sein und sollte nicht einfach zu erraten sein. Das Passwort muss ein 4-stelliger Zahlencode sein.

 

5.      Was müssen Sie bzw. Ihr Kind bezüglich der Zugangsdaten beachten?

 

·         Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Ihr Kind die eigenen Zugangsdaten geheim hält und diese Zugangsdaten nicht an andere Personen weitergibt.

 

·         Sollten die eigenen Zugangsdaten anderen Personen bekannt geworden sein, sind Sie verpflichtet, sicherzustellen, dass sofort Maßnahmen zum Schutz des eigenen Zugangs ergriffen werden. Falls noch möglich, sind Zugangspasswörter zu ändern. Ist dieses nicht möglich, ist der schulische Administrator zu informieren.

 

·         Sollte Ihr Kind in Kenntnis fremder Zugangsdaten gelangen, so ist es Ihrem Kind untersagt, diese Zugangsdaten zu nutzen, um damit Zugang zum fremden Benutzerkonto zu erlangen. Sie sind jedoch verpflichtet, sicherzustellen, dass der Eigentümer der Zugangsdaten oder ein schulischer Administrator informiert wird.

 

·         Nach Ende der Unterrichtsstunde oder der Arbeitssitzung an einem Rechner bzw. Mobilgerät muss sich Ihr Kind von dem Gerät bzw. der genutzten Software abmelden (ausloggen).

 

6.      Können Aktivitäten meines Kindes überwacht oder kontrolliert werden?

 

Wenn Ihr Kind die Dienste, Programme und Apps auf dem Gerät verwendet, werden die Aktivitäten automatisch erfasst und gespeichert. Man bezeichnet dieses Protokollieren als «Loggen». Die Protokolldaten dürfen nur eingesehen oder bearbeitet werden, wenn dies für das Funktionieren des Systems notwendig ist.

 

Sollte der Verdacht eines Missbrauchs der Dienste durch Benutzer vorliegen, können Protokolldaten stichprobenweise unter Hinzuziehung der / des örtlichen Datenschutzbeauftragten ausgewertet werden. Die Betroffenen werden entsprechend informiert.

 

 

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